Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Präambel
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "Sicherheitsteam.ch Fritz Abbühl" gelten für die gesamten Kundenbeziehungen der Firma "Sicherheitsteam.ch Fritz Abbühl", Winterthur (nachstehende "Sicherheitsteam.ch" genannt).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber sind wegbedungen.

2.   Allgemeines
2.1 Der Vertrag wird mit der Rücksendung eines vom Auftraggeber unterzeichneten Exemplars der Offerte der "Sicherheitsteam.ch" oder einer separaten Bestellung  abgeschlossen.
2.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg entsprechende Vereinbarung ersetzen.

3.   Ausführung der Arbeit
3.1 "Sicherheitsteam.ch" verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Aufträge.
3.2 "Sicherheitsteam.ch" kann die übernommenen vertraglichen Aufträge durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet "Sicherheitsteam.ch" für die gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des zugezogenen Dritten.
3.3 Der Auftraggeber wird andere Beratungsunternehmen während der Laufzeit des Vertrages, im Aufgabenbereich der "Sicherheitsteam.ch", nur nach vorheriger Abstimmung mit "Sicherheitsteam.ch" einsetzen.

4.   Vorzeitige Vertragsauflösung
Der Auftrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des dem andern verursachten Schadens verpflichtet (OR Art. 404). "Sicherheitsteam.ch" hat auf jeden Fall Anspruch auf Vergütung für die bis zur Auflösung geleistete Arbeit. Tritt der Auftraggeber einseitig vom Vertrag zurück, oder entscheidet "Sicherheitsteam.ch" sich zu einem Rücktritt vom Vertrag wegen nicht fristgerechter Zahlung von Rechnungen durch den Auftraggeber, so hat "Sicherheitsteam.ch" zudem Anspruch auf Ersatz des ihr durch diesen Rücktritt entstandenen Schadens bzw. Teile des Umsatzausfalls.

5.   Urheberrecht
Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse der "Sicherheitsteam.ch" nur zum vertraglich vereinbarten Zweck innerhalb seines eigenen Unternehmens verwenden. Der Auftraggeber darf somit die Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Einwilligung der "Sicherheitsteam.ch" weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen verbleibt in jedem Fall bei "Sicherheitsteam.ch".

6.   Vertraulichkeit
6.1 "Sicherheitsteam.ch" wahrt die Vertraulichkeit von vertraulichen Unterlagen und Informationen, die sie bei der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen vom Auftraggeber erhält oder erfährt. "Sicherheitsteam.ch" weist dazu ihre Mitarbeiter und allenfalls zugezogene Dritte an, derartige Fabrikations- und Geschäftsunterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. "Sicherheitsteam.ch" ist jedoch befugt, bei der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen gewonnene Erkenntnisse ohne Verletzung der Vertraulichkeit für die Erfüllung von Verträgen gegenüber Dritten zu verwenden.
6.2 Vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages überlassene Unterlagen des Auftraggebers verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und können von ihm innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss des Vertrages jederzeit zurückgefordert werden.

7.   Abnahme
Der Auftraggeber hat das Arbeitsergebnis der "Sicherheitsteam.ch" nach dessen Ablieferung umgehend zu prüfen. Sofern der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach der Ablieferung das Arbeitsergebnis gegenüber "Sicherheitsteam.ch" nicht schriftlich beanstandet, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen und "Sicherheitsteam.ch" haftet nur noch im Rahmen von Art. 8 dieser Geschäftsbedingungen.

8.   Haftung
8.1 "Sicherheitsteam.ch" haftet für die sorgfältige Ausführung der gemäss Vertrag übernommenen Arbeiten.
8.2 Der Auftraggeber hat einen allfälligen Anspruch unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers schriftlich gegenüber "Sicherheitsteam.ch" geltend zu machen. Der Haftungsanspruch gegenüber der "Sicherheitsteam.ch" erlischt jedoch, sofern ein derartiger Anspruch nicht spätestens drei Monate nach der Übergabe des Arbeitsergebnisses geltend gemacht wird.
8.3 Die Haftung der "Sicherheitsteam.ch" ist betraglich limitiert auf den im entsprechenden Vertrag vereinbarten Preis. Sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen der Betriebsversicherung Police G-1348-3834 bei der Mobiliar. (Integraldeckung 5 Mio.) 
8.4 Die "Sicherheitsteam.ch" haftet auf keinen Fall für indirekte Schäden oder Verluste, wie zum Beispiel für Nutzungsausfall, Produktionsausfall oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind. Dies gilt auch für Arbeiten welche durch Kooperationspartner oder durch andere Dritte auf Vermittlung oder Empfehlung der "Sicherheitsteam.ch" verursacht werden.

9.   Verrechnungssätze
9.1 Die durch "Sicherheitsteam.ch" in Rechnung gestellten Verrechnungssätze werden vertraglich, entweder im Vertrag selbst oder in einem Anhang dazu, festgelegt.
9.2 "Sicherheitsteam.ch" behält sich vor, diese Verrechnungssätze periodisch, in der Regel jährlich, anzupassen. Vertraglich vereinbarte Verrechnungssätze gelten jedoch ohne gegenteilige Verabredung für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag.

10.   Zahlungsbedingungen
10.1 "Sicherheitsteam.ch" stellt monatlich Rechnung für die bisher geleistete Arbeit und eingegangene Kosten.
10.2 Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben etc., zur Zahlung fällig.
10.3 Hält der Auftraggeber einen Zahlungstermin nicht ein, so ist er ohne weitere Mahnung ab Fälligkeitsdatum in Verzug.
10.4 "Sicherheitsteam.ch" ist berechtigt jegliche Leistungen gegenüber dem Kunden unverzüglich einzustellen, falls der Kunde die Rechnungen von "Sicherheitsteam.ch" nicht fristgerecht begleicht. Sollte die Nichtzahlung von Rechnungen zur Vertragsauflösung gemäss Art. 4 führen, erlischt jeder Schadenersatzanspruch des Kunden an "Sicherheitsteam.ch", nicht jedoch der Anspruch seitens "Sicherheitsteam.ch" an den Kunden.

11.    Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1  Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
11.2  Gerichtsstand für den Auftraggeber und "Sicherheitsteam.ch" ist Zürich/Schweiz. "Sicherheitsteam.ch" ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu belangen.

Ausgabe Juni 2016

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